Förderung
Mit dem QualiScheck oder der Bildungsprämie habt Ihr die Möglichkeit einen Zuschuss für Eure Ausbildung bzw. Weiterbildung in Höhe von 50% (bis zu € 500,-) zu beantragen.
Detaillierte Informationen für den QualiScheck (RLP) findet Ihr unter www.esf.rlp.de, für den Bildungsscheck (NRW) unter www.esf.nrw.de und die Bildungsprämie (bundesweit) unter www.bildungspraemie.info.
Wichtig ist, dass eine Beantragung auf Zuschuss vor Seminaranmeldung durchgeführt wird.
Rheinland-Pfalz
QualiScheck
Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Teilnahme von Beschäftigten jeglichen Alters an individuellen Weiterbildungsmaßnahmen durch Bildungsgutscheine (QualiScheck). Ziel ist es, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Beschäftigten zu erhalten, zu erweitern und der technischen Entwicklung anzupassen oder einen Beitrag für deren beruflichen Aufstieg zu leisten.
Wer wird gefördert?
Antragsteller müssen in Rheinland-Pfalz gemeldet sein oder dort arbeiten. In Frage kommen auch geringfügig Beschäftigte, Kleinunternehmer und Freiberufler sowie Angestellte im öffentlichen Dienst.
Höhe der Förderung: Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung, den Rest muss jeder selbst aufbringen. Die Förderhöchstgrenze für den
Zuschuss liegt bei 500 Euro jährlich. Die Weiterbildung muss zunächst aus eigener Tasche bezahlt werden und nach Abschluss des Kurses werden die Kosten erstattet.
Informationen: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Bundesweit
Bildungsprämie
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern. Ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro bei Alleinstehenden oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten darf nicht überschritten werden.
Wer wird gefördert?
Angestellte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Mütter und Väter in Elternzeit sowie Berufsrückkehrer/innen
Höhe der Förderung: Der Prämiengutschein kann die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdecken.
Informationen: Bei rund 600 Beratungsstellen bundesweit, zu erreichen über die Website zur Bildungsprämie oder über die kostenlose Hotline 0800 2623-000
Nordrhein-Westfalen
Bildungsschecks
Nordrhein-Westfalen gewährt mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Zuschüsse zur beruflichen Fort- und Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Beschäftigten.
Wer wird gefördert?
Einzelne Beschäftigte mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.
Für die Inanspruchnahme von Bildungsschecks ist die Beratung durch eine Bildungsberatungsstelle erforderlich.
Höhe der Förderung: Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt maximal 50 Prozent der nachgewiesenen Teilnahme- und Prüfungsentgelte, höchstens jedoch 500 Euro
pro Bildungsscheck.
Informationen: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Kontakt
Telefonisch unter:
0261 . 48716
oder
0178 . 6587603
Mandy Grohmann
Ausbildungsinstitut
für Massagen und
Energiearbeit
Aachener Str. 101
56072 Koblenz